Rechtsanwalt  Thomas  Kloppenburg

Ihr Slogan

Leistungen als Rechtsanwalt im Familienrecht:

  • Scheidungsverfahren incl. Online-Scheidungsverfahren
  • Unterhaltsansprüche
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge/Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Vaterschaftsfeststellung/-anfechtung
  • Beantragung von Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe


 

Scheiden tut weh. Mit der Trennung einer Ehe gehen regelmäßig heftige emotionale Auseinandersetzungen, Wut, Not, Existenzängste und natürlich die Sorge um die durch die Trennung der Eltern sehr stark belasteten Kinder einher.

Dennoch ist jedes Ende einer Ehe zugleich auch der Beginn für einen Neuanfang und für eine neue Entwicklung.

Fragen, die Sie sich in der Trennungssituation stellen, sind: Wie stehe ich finanziell da? Welcher Unterhalt steht den Kindern und dem Ehegatten zu und wie kann dieser Unterhalt durchgesetzt werden? Wo soll ich wohnen? Muss ich aus der Ehewohnung ausziehen?    Wie sind Sorgerecht und Besuchsrecht mit den Kindern zu regeln? Welche Hilfen kann ich meinen Kindern in der Trennungssituation geben? Wie verläuft das Scheidungsverfahren? Muss das gemeinsame Haus verkauft werden? Wer haftet für Schulden? Was geschieht mit Lebensversicherungen und Rentenanwartschaften? Macht es Sinn, eine notarielle Scheidungsvereinbarung zu schließen?

In dieser Situation ist kompetente und frühe anwaltliche Beratung nötig, um rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Nachteile zu vermeiden, um gesetzliche Formvorschriften und Fristen einzuhalten und auch um die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten.

Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, soweit möglich einvernehmliche und außergerichtliche Regelungen zu treffen.

Wenn sich die Gegenseite allerdings gegenüber berechtigten Forderungen sperrt, werden Ihre Rechte von mir zügig und mit aller Entschiedenheit gerichtlich durchgesetzt.



Kosten in familienrechtlichen Angelegenheiten:

Bei Erteilung des Mandats entstehen die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) vorgeschriebenen Gebühren. Über die Höhe der Gebühren gebe ich Ihnen gerne im Rahmen der Beratung Auskunft.

Sofern eine spezielle Rechtsschutzversicherung für familienrechtliche Angelegenheiten besteht, werden die Kosten direkt mit der Versicherung ab-gerechnet.

Bei eingeschränkten Einkommensverhältnissen besteht für Sie die Möglichkeit, vorab beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu be-antragen. Das Amtsgericht benötigt hierfür aktuelle Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Belege zu Ihren monatlichen Ausgaben für Miete oder Kreditverträge etc.. Für gerichtliche Verfahren in Familiensachen beantrage ich für Sie Verfahrenskostenhilfe.