Rechtsanwalt  Thomas  Kloppenburg

Ihr Slogan

Verkehrsunfallschadenregulierung  /  Bußgeldverfahren  /  Verkehrsstrafverfahren

 

Verkehrsunfallschadenregulierung

Anwaltliche Hilfe ist bei einem Verkehrsunfall nicht nur dann erforderlich, wenn streitig ist, wer den Verkehrsunfall verschuldet hat. Auch bei einem eindeutig unverschuldeten Verkehrsunfall ist eine Durchsetzung der vollen Ihnen zu-stehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche regelmäßig nur mit kompetenter anwaltlicher Beratung möglich.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen empfiehlt es sich, direkt nach der polizei-lichen Unfallaufnahme Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen.


Bußgeldverfahren / Verkehrsstrafverfahren

Sie sind geblitzt worden, haben das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet oder sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck, gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht allerdings. In vielen Fällen lässt sich durch die anwaltliche Überprüfung des Tatvorwurfes ein Wegfall der Punkteeintragung oder des Fahr-verbotes oder eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erzielen.

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall, Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht.      In diesen Fällen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und nach Möglichkeit vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, bis der genaue Tatvorwurf durch anwaltliche Einsicht in die Ermittlungsakten geprüft worden ist. Bei dem Vorwurf der fahrlässigen Körper-verletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall beispielsweise lässt sich durch die anwaltliche Verteidigung regelmäßig eine Einstellung des Verfahrens erzielen.



Kosten im Verkehrsrecht:

Bei Erteilung des Mandats entstehen die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) vorgeschriebenen Gebühren. Über die Höhe der Gebühren gebe ich Ihnen gerne im Rahmen der Beratung Auskunft.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden die Kosten direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden werden die Anwaltskosten für die außergerichtlich durchgesetzten Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüche mit der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet.