Rechtsanwalt  Thomas  Kloppenburg

Ihr Slogan

Online - Scheidung

Die Online-Scheidung hat folgenden Ablauf:

1.

Füllen Sie bitte das nachfolgende Formular online aus.

2.

Nachdem Sie mir das Formular übersandt haben, erhalten Sie von mir eine Prozessvollmacht, eine Widerrufsbelehrung, eine Information über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Scheidung mit Kostenvorschussrechnung sowie die Mitteilung, welche Unterlagen ich von Ihnen benötige. Wenn Sie im Formular angegeben haben, dass das Scheidungsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden soll, übersende ich Ihnen einen entsprechenden Antrag. Der Anwaltsvertrag kommt mit der Rücksendung der unterschriebenen Vollmacht zustande.

3.

Nachdem die unterschriebene Prozessvollmacht und die Heiratsurkunde etc. bei mir eingegangen sind, wird der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

4.

Das Amtsgericht übersendet sodann die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese Fragebögen werden von Ihnen ausgefüllt und über mich und über das Amtsgericht an die Rentenversicherungsträger weitergeleitet zur Berechnung der maßgeblichen Renten-anwartschaften. Die Bearbeitungszeit bei den Rentenversicherungsträgern beträgt durchschnittlich 3 Monate. Sobald die Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen, bestimmt das Amtsgericht den gerichtlichen Scheidungstermin.

5.

Beim gerichtlichen Scheidungstermin müssen beide Ehegatten anwesend sein. Im Termin werden beide Ehegatten befragt, ob sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden wollen. Ferner werden die Auskünfte zum Versorgungsausgleich kurz angesprochen. Der Gerichtstermin dauert in der Regel 10 Minuten. Der gerichtliche Scheidungsbeschluss wird noch in diesem Termin verkündet.

6.

Andere ggf. zu klärende Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, etc.) sind in dem vorstehenden Online-Scheidungsverfahren nicht enthalten und müssen ggf. in gesonderten gerichtlichen Verfahren geregelt werden, sofern keine außergerichtliche Einigung möglich ist. Für solche Scheidungsfolgesachen entstehen weitere Anwaltskosten.